Frettchen von der Wuselbande
  Abgabe-Zubehör von der Wuselbande
 

Wir haben unsere Verpaarungen genaustens überdacht, sodass wir Charakterstarke und gesunde Welpen bekommen! 
Auch stehen wir mit mehreren Züchtern (Kurhaar, Langhaar) in Kontakt um Informationen etc. auszutauschen!



Wir geben unsere Welpen komplett mit Welpenmappe ab, das heißt:
(Was ist in dem Welpenpreis enthalten)

1) geimpft
2) gechipt
3) tierärztlich untersucht

4) Gesundheitszeugnis
5) mit Geburtsurkunde + Abstammungsnachweis ausgestellt von dem Zuchtbund Osnabrück e. V.
6) mit Urkundenkopien der Eltern 
7)  mit Starterpaket (Fütterpaket aus Totally Ferret, Animonda, Spielzeug, Informationsmaterial)
8)  Schutzvertrag
9) CD mit Bildern ab dem ersten Tag, Gewichtstabelle ab dem ersten Tag




10) an Menschen und Hunde gewöhnt
11) so gut wie möglich sozialisiert
12) auch wird per Ultraschall geschaut, ob und wie viel Welpen die Fähe erwartet
13)  Die Elterntiere sind erfolgreich gekört und im Zuchtbuch Frettchenfreunde
Osnabrück e. V. eingetragen. 

14) Im Alter von 6 Wochen erfolgt außerdem eine Welpenkontrolle durch den Zuchtwart aus Osnabrück.


15)  Die Welpen bekommen keine "Extratierchen" in Form von Parasiten mit,
16)  auch machen wir keinen Tierversand.
17)  Wir geben die Wuselbabys nicht in Einzelhaltung!


 


 

 Züchterrichtlinien

A) Es wird von den Züchtern erwartet, sich jeglicher Massenzucht zu enthalten. Ziel der Frettchenzucht ist es vielmehr, eine Verbesserung der Zuchttiere anzustreben und gesunde, auf den Menschen bezogene Jungtiere aufzuziehen.

B) Alle Frettchen die zur Zucht eingesetzt werden, müssen gesund, parasiten-, und wurmfrei sowie gechipt und geimpft sein. Empfehlenswert ist, wenn nur mit gekörten Tieren gezüchtet wird.  
 

C) Bei der Auswahl der Partner ist vom Züchter unbedingt darauf zu achten, dass die Frettchen frei von Krankheiten und genetischen Defekten sind und dies dadurch bei den Nachkommen gewahrt bleibt.

D) Die Zucht von Langhaarfrettchen oder Sonderfarbenfrettchen ist nicht verboten. Folgendes ist jedoch zu beachten:

Langhaarfähe verpflichtet sich der Züchter zusätzlich, wegen Laktoseschwäche der Tiere mindestens zwei Kurzhaarfähen als Ammen für die Zeit der Welpenaufzucht zur Verfügung zu stellen.

Empfehlenswert wäre der Kontakt mit einem erfahrenen Langhaarzüchter.


*  Bei der Zucht mit Sonderfarben sind folgende Kombinationen verboten : weiß und weiß , Schecke auf Schecke, ( unter Schecken fallen auch Pinto Pandas, Badger usw.)


E) Rückkreuzungen auf einen Elternteil, der jedoch selbst nicht Produkt einer Rückkreuzung sein darf , ist frühstens in einer Linie, nach der 3. Generation erlaubt.

F) Inzucht wie z.B. Vollgeschwisterpaarungen sind Verboten, oder Eltern auf Kinder. Empfehlenswert ist, die gewünschte Verpaarung vorab dem Zuchtwart zu melden, damit dieser lt. Zuchtbuchangaben eine Inzuchtgrad-Prüfung errechnen lassen kann. Das Ziel eines Inzuchtgrades von 0.0% ist anzustreben.

G) Tiere mit angeborenen Anomalien, Defekten oder Krankheiten, sowie unheilbar erkrankte Tiere dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.

H) Jungtiere eines Wurfes müssen spätestens bis zur 6. Woche dem Zuchtwart gemeldet werden.

I)  Alle Verpaarungen sollen dem Zuchtwart direkt gemeldet werden. Auch wenn später Scheinschwangerschaft gegeben ist.


J)  Zuchttiere und/oder Welpen die plötzlich sterben und die Todesursache nicht offensichtlich ist, sollten zur Obduktion gegeben werden um sicher zu stellen, dass keine ansteckenden Krankheiten oder gar Gen-Defekte vorliegen.

Der Zuchtrüde:

A) der Zuchtrüdenhalter verpflichtet sich, nur Fähen zum Decken anzunehmen, wenn keine seiner Frettchen an einer ansteckenden Krankheit leidet und der Zuchtrüde gesund, parasiten-, wurmfrei sowie geimpft ist.

B) Zuchtrüdenbesitzer müssen sich , bevor sie Fähen zum Fremddecken annehmen, von der Abstammung der Fähe überzeugen. Die vorsätzliche Deckung von Inzuchttieren ist untersagt. Ebenso Fähen zur Deckung anzunehmen, deren Besitzer nicht eindeutig nachweisen können woher die Fähe kommt und ob sie gesund ist ( aktueller Gesundheitsnachweis vom Tierarzt ).

C ) Wünschenswert wäre , wenn auch die Fremdfähe gekört ist.

Die Zuchtfähe:

A)  Fähen dürfen erstmals mit vollendetem 10ten Lebensmonat zur Deckung zugelassen werden.

B )  Frühreife Fähen dürfen mit tierärztlichem Attest früher ( jedoch nicht vor dem 8ten Monat) zur Zucht zugelassen werden. Dieses Attest muss dem Zuchtwart überreicht werden.


C )  Eine Fähe die Nachwuchs haben soll, darf nur gedeckt werden, wenn sie gesund, parasiten-, wurmfrei sowie geimpft ist und keine der beim Züchter lebenden Frettchen an einer ansteckenden Krankheit leiden.

D )  Um eine Doppelbelegung der Fähe durch verschiedene Partner zu vermeiden, darf die Fähe nach erfolgter Deckung 1 Woche lang keinerlei Kontakt zu deckfähigen Rüden haben. ( Rüden die kastriert wurden, sind noch ca. 1 Monat nach der Kastration zeugungsfähig ) .


E ) Jede Fähe darf in 12 Monaten nicht mehr als 1 Wurf haben und aufziehen.

F ) Die Fähe muss spätestens mit 4 Jahren kastriert werden.


Die Welpen:

A ) Die Welpen dürfen frühestens mit vollendeter 8. Lebenswoche abgegeben werden. Die Welpen müssen entwurmt, geimpft und gechippt sein und grundsätzlich dürfen sie nur mit Schutzvertrag vermittelt werden.

B )  Die Welpen müssen hochwertig ernährt werden.

C )  Mit der Weitergabe eines Welpen ist der tierärztlich ausgestellte Impfpass, in dem der Impfschutz bestätigt ist, Stammbaum, Geburtsurkunde sowie ein genauer Futterplan der letzten Tage und Vorschläge für die Zukunft auszuhändigen.


D ) Erkrankte Welpen oder Welpen deren Artgenossen an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen erst dann abgegeben werden wenn sie tierärztlich für gesund befunden worden sind.

Sonstiges:

Gekörte Alttiere die vermittelt
werden müssen dem Zuchtwart mitgeteilt werden um den Werdegang verfolgen zu können.

Dem Zuchtwart müssen alle Vorkommnisse/ Besonderheiten während der Tragezeit, der Geburt und der Aufzuchtzeit mitgeteilt werden.

Eine Gemeinschafts- Arbeit von den :
Frettchenfreunden Düsseldorf

Frettchenfreunde Mönchengladbach

Frettchenfreunde Bochum

Frettchenfreunde Osnabrück

Neue Farbbestimmungen:

Können erst dann neu eingeführt werden wenn die Merkmale bei Wurfwiederholung und über mindestens 3 Generationen erscheinen. Ansonsten kann es nur als Zusatzinformation auf der Geburtsurkunde vermerkt werden.
* Bei der Zucht mit einer

Die Mitglieder des Zuchtverbandes müssen mit den Zuchtrichtlinien einverstanden sein und danach handeln !




 
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