Frettchen von der Wuselbande
  Abgabe-Zubehör von der Wuselbande
 

Wir haben unsere Verpaarungen genaustens überdacht, sodass wir Charakterstarke und gesunde Welpen bekommen! 
Auch stehen wir mit mehreren Züchtern (Kurhaar, Langhaar) in Kontakt um Informationen etc. auszutauschen!
 




Wir geben unsere Welpen komplett mit Welpenmappe ab, das heißt: (Was ist in dem Welpenpreis enthalten)

1) geimpft frühestens ab der 9,5 Woche
2) gechipt
3) mehrfach tierärztlich untersucht
4) Gesundheitszeugnis
5) mit Papieren (Stammbaum) -> Übergabe erst bei Rückgabe der Kastrationsbestätigung, es sei denn das Frettl wurde zur Zucht erworben.
6) mit Urkundenkopien der Eltern (wenn vorhanden)
7)  mit Starterpaket -welches die ersten Wochen ausreicht! (Fütterpaket aus Totally Ferret, Animonda, Frettchen4you, Royal Canin, Frettchen4you, Decke, Spielzeug, Informationsmaterial)
8)  Schutzvertrag
9) Bildern ab dem ersten Tag!!(wenn erwünscht)
10) an Menschen und Hunde gewöhnt
11) so gut wie möglich sozialisiert
12) auch wird per Ultraschall geschaut, ob und wie viel Welpen die Fähe erwartet
13)  Die Elterntiere sind erfolgreich gekört.

14) Im Alter von ca. 8,5 Wochen erfolgt außerdem eine Welpenkontrolle. Hier wird noch einmal überprüft, ob das Tier hört, Knochenbildungen ordentlich sind, Zahnstellungen passen, Größe + Gewicht stimmt usw. 

15)  Die Welpen bekommen keine "Extratierchen" in Form von Parasiten mit,
16)  auch machen wir keinen Tierversand.
17)  Wir geben die Wuselbabys nicht in Einzelhaltung!



 
 

Zuchtrichtlinien, an die wir uns halten:

A) Um uns von Massenzuchten und Ähnliches abzugrenzen, werden maximal 3 Fähen eingedeckt.
A.1.) Ziel: genetisch gesunde Linien + sozial integrierte Frettchen, die absolut auf den Menschen bezogen sind.

B) Alle unsere Frettchen sind sowohl tierärztlich versorgt, parasitenfrei (z.B. Milben, Würmer), geimpft und besitzen ein Gesundheitszeugnis.
B1) Die Zuchtfähen werden zusätzlich nochmals vorab tierärztlich untersucht und auf Zuchttauglichkeit geprüft.
B1.1.) Die Fähe darf nicht dauerranzig gedeckt werden!
B1.2) Die Fähe darf nur einmal im Jahr gedeckt werden und frühestens im Alter von 10 Monaten!
B1.3.) Die Fähe muss spätestens im Alter von 4 Jahren kastriert (eher früher) werden und erhält bei uns eine wohlverdiente Rente.
B1.4.) Die Fähen dürfen NUR im Frühjahr (ab Februar) gedeckt werden!
B2) Die Zuchtrüden werden zusätzlich nochmals vorab tierärztlich untersucht und auf Zuchttauglichkeit geprüft.

C) Die Abstammung unserer Tiere ist mind. bis zur dritten Generation bekannt, um möglichst genaue Daten über die Gesundheit und deren Verlauf zu erhalten! 
C1) Es wird nicht mit genetisch erkrankten Tieren gezüchtet (Hodenhochstand, Taubheit, Albinismus)
C2) Es werden keine Sonderfarben (Badger, Pinto Panda, Sonderfarbe dunkel, Sonderfarbe hell usw.) miteinander gekreuzt, da durch diese bekanntlich Gendefekte entstehen.
C3) Rückkreuzungen und Inzuchten sind ausgeschlossen. Der Inzuchtsgrad liegt bei 0%.
C4) Sind Erkrankungen oder Anomalien bekannt, müssen diese umgehend gemeldet werden!! Die Verpaarung darf NICHT wiederholt werden.
C5) Bei plötzlichem Tod müssen die Frettchen obduziert werden, um die Ursache zu begründen.

D) Während der Trächtigkeit steht die Fähe in dauernder Betreuung eines Tierarztes.
D1) Nach der Deckung ist die Fähe von jeglichen zeugungsfähigen Rüden zu trennen, um eine Mehrfachbelegung zu vermeiden!
D2) Um den genauen Decktag bzw. Wurftag zu kennen, bleibt das Liebespärchen höchstens 24 Stunden zusammen. 
D3) Ein Ultraschall ist ab der 3. Woche möglich.
D4) Spätestens mit 6 Wochen werden die Welpen persönlich das erste Mal tierärztlich begutachtet.
D5) Im Alter von 8 Wochen erfolgt die zweite Begutachtung, im Alter von ca. 10 - 12 Wochen die dritte.





             

 
 
  Insgesamt waren seit dem 21.11.2006 ------ 374328 Besucherauf unserer Homepage Copyright 2006 - 2015  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden